Gemäß dem Gesetzesdekret 24/2023 und dem Gesetzesdekret 231/2001 sind Unternehmen verpflichtet, einen Kanal für "Whistleblowing"-Meldungen einzurichten, um Fehlverhalten nachzugehen. Whistleblowing-Meldungen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie externen Personen gemacht, die auf Situationen, Fakten oder Umstände gestoßen sind, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass eine Unregelmäßigkeit oder rechtswidrige Handlung stattgefunden hat.
Welche Fehlverhalten können eingereicht werden?
- Administrative, buchhalterische, zivil- oder strafrechtliche Vergehen;
- Rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets 231/2001 oder Verstöße gegen die darin vorgesehenen Organisations- und Verwaltungsmodelle;
- Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Rotech berühren;
- Eventuelle andere Themen werden nicht berücksichtigt oder an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet
Wie kann eingereicht werden?
- Die Meldung kann über den schriftlichen Weg mit folgendem Link gesendet werden: https://hinweis.dus.de
- Die Meldung kann mündlich über den telefonischen Weg an die Abteilung Human Resources über folgende Telefonnummer erfolgen: 0472 412153
Auswertung der Meldung
- Sie werden innerhalb von 7 Tagen, nach Eingang der Meldung, eine Empfangsbestätigung erhalten.
- Innerhalb 90 Tagen werden Sie eine Benachrichtigung erhalten, in der eine erste Erklärung zu Ihrer Meldung abgegeben wird.
- Sollte sich herausstellen, dass die „Whistleblowing“ -Meldung nicht belegbar ist oder rein aus böser Absicht abgesendet wurde, so wird die Meldung an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet.
Weitere Informationen: https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing